Sprechergagen Werbung
Rechenbeispiele
Hier ein paar Rechenbeispiele, die verdeutlichen, wie die zitierten Werbepreise in der Praxis angewendet werden:
Beispiel 1:
Baukastenprizip: Verschiedene Motive und Layouts
Eine Sprecherin spricht im Studio 4 Motive für ein Produkt ein:
- Motiv A, das als TV-Spot ausgewertet wird
- Motiv B, das als TV-Spot und im Internet Paid Media geschaltet wird
- und zwei Textvarianten (Motive C & D), die vorerst nicht öffentlich genutzt werden sollen
In diesem Fall berechnet sich die Sprechergage wie folgt:
- Motiv A: Nutzung: TV national 700 Euro - Motiv B: Nutzung: TV national 700 Euro Nutzung: Internet Paid Media 700 Euro - Motiv C: Layout 300 Euro - Motiv D: Layout 300 Euro GESAMT (netto) 2.700 Euro
Beispiel 2:
Nachgagen, Nachvergütungen
Die Sprecherin aus Beispiel 1 erhält ein Jahr später einen Anruf vom Auftraggeber. Die Kampagne ist erfolgreich. Sie soll verlängert und etwas verändert werden. Der Auftraggeber bittet die Sprecherin, ihm dafür folgende Nutzungslizenzen zu veräußern:
- Motiv A, ein weiteres Jahr TV
- Aus Motiv A wurde ein Cutdown hergestellt, der ebenfalls im TV laufen soll
- und das bereits gesprochene aber noch nicht öffentlich genutzte Motiv C soll nun im TV und im Internet Paid Media eingesetzt werden.
In diesem Fall macht die Sprecherin einen Champagner auf und stellt dem Auftraggeber folgende Nachvergütung in Rechnng:
- Motiv A: Nutzung: TV national 700 Euro - Motiv A Cutdown: Nutzung: TV national 700 Euro - Motiv C: Nutzung: TV national 700 Euro - Motiv C: Nutzung: Internet Paid Media 700 Euro - Motiv C: abzgl. gezahlte Layoutgage -300 Euro GESAMT (netto) 2.500 Euro
Erklärung
Die bereits gezahlte Layoutgage wird einmalig angerechnet. Dahinter steckt der Gedanke, dass ein Auftraggeber keinen finanziellen Nachteil haben soll, wenn er vorerst eine Layoutzahlung leistet, um sich erst nachträglich für eine Nutzung entscheiden zu können. Bei weiteren Nutzungen des Motivs wird die Layoutgage kein zweites Mal angerechnet.
Beispiel 3:
Session Fee ohne Verwertungen
Ein Auftraggeber vereinbart mit einer Sprecherin eine Studiosession für eine neue TV-Campagne, die nach der "Session Fee" (siehe Werbung ohne Verwertungsrechte) abgerechnet werden soll. Die Session dauert 1 Stunde und 20 Minuten. In dieser Zeit werden eine Vielzahl von Motiven (Textvarianten) ausprobiert.
In diesem Fall erhält berechnet die Sprecherin:
- Session Fee: 1. Stunde voll 650 Euro (Stundenpauschale) - Session Fee: 2. Stunde angebrochen 325 Euro (Halbstundenpauschale) GESAMT (netto) 975 Euro
Mit dieser Gage veräußert die Sprecherin keine Lizenzen zur öffentlichen Nutzung.
Beispiel 4:
Session Fee Verwertung
Der Auftraggeber aus Beispiel 3 beschließt, 5 Motive aus der Aufnahme-Session für seine Kampagne öffentlich zu nutzen. Er will sie jeweils Online Paid media national schalten.
Er bittet die Sprecherin, ihm die dafür benötigten Rechte in Rechnung zu stellen, und dadurch zu übertragen. Die Sprecherin berechnet zusätzlich zu der aus Beispiel 3 gezahlten Gage:
- 5x Internet Video Spot Paid Media á 700 Euro 3.500 Euro - abzgl. durch Session Fee anzurechnende Layoutgage -300 Euro GESAMT (netto) 3.200 Euro
Erklärung
Möchte der Auftraggeber nachträglich Verwertungslizenzen für in einer Session Fee entstandene Aufnahmen erwerben, kann dabei laut Gagenlisten für das erste Motiv einmalig eine Layoutgage in Höhe von 300 Euro an die Verwertungsgage angerechnet werden. Jedes weitere Motiv/Verwertung wird danach voll und ohne Abzüge berechnet.