Sprechergagen Werbung

ohne öffentliche Nutzung - Layout

Folgende Einzelpreise pro Motiv werden von den etablierten Gagenlisten als Durchschnittspreise aufgeführt.


Layoutgagen

Produkt Nutzung Gage
Motiv mit Bild nur intern 300 Euro
Motiv ohne Bild nur intern 300 Euro
Animatic / Narrative / Moodfilm nur intern 300 Euro
Session Fee nur intern 650 Euro pro Stunde


Sogenannte Layoutgagen werden angesetzt, wenn ein eingesprochenes Motiv nicht öffentlich, sondern nur intern zu Pitches oder Marktforschungszwecken eingesetzt wird.

Layoutgage anrechnen

Durch die hier aufgeführten Layoutgagen werden keine Lizenzen zur öffentlichen Nutzung abgegolten. Sollten die Aufnahmen dennoch öffentlich genutzt werden, müssen die entsprechenden Rechte nachträglich im benötigen Umfang erworben werden, wobei die bereits gezahlte Layoutgage einmalig angerechnet werden kann.

Sollen Motive, die in einer Session Fee entstanden sind, öffentlich ausgewertet werden (sei es als Einzelverwertungen oder als Paket), wird an das dafür anfallende Verwertungshonorar einmalig ein Layouthonorar in Höhe von 250 Euro angerechnet. Alle zusätzlichen Verwertungshonorare sind darüber hinaus ohne weitere Abzüge voll zu berechnen.

Session Fee - Berechnung

Die erste angebrochene Stunde einer SessionFee wird pauschal mit 650 Euro vergütet. Ab der 61. Minute wird pauschal in angebrochenen halben Stunden á 325 Euro abgerechnet.

Da es sich bei der Abrechnung nach der Session Fee um einen Sonderfall handelt, muss diese vorab beim Sprecher angefragt werden. Wird dieser Abrechnungsmodus nicht vorab klar besprochen, gilt immer eine Abrechnung nach einzelnen Motiven.

Animatic, Narrative, Moodfilm - Was ist das?

In der Werbung handelt es sich bei Animatics, Narratives und Moodfilmen um drei Formate, die hergestellt werden, um kostengünstig aber wirkungsvoll Ideen pitchen zu können - zum Beispiel, wenn eine Werbeagentur mit einer Kampagnen-Idee einen Kunden überzeugen will. Häufig kommt dabei eine Erzähler-Stimme (Narrative) zum Einsatz.

Da diese Formate niemals öffentlich ausgewertet werden, werden sie üblicherweise mit einer klassischen Layoutgage kalkuliert. Sollten sie doch öffentlich ausgewertet werden, müssen die dementsprechenden Lizenzen durch die Werbetreibenden erworben werden.

Und...

  • Die zitierten Preisempfehlungen decken die reinen Sprechergagen ab (in netto).
  • Studiokosten müssen zusätzlich kalkuliert werden.

Die etablierten Gagenlisten

Auf sprecherpreise.de zitieren wir die aktuellen Durchschnittsgagen des VDS-Gagenkompasses.
Der VDS-Gagenkompass und die Gagenliste Deutscher Sprecher*innen (GDS) haben sich in den letzten Jahren als Orientierungsstandard etabliert. Während der VDS-Gagenkompass kontinuierlich am Markt abgeglichen und weiterentwickelt wird, führt die GDS noch heute den Stand von 2014 auf und liegt damit etwa 15% unterhalb des Marktdurchnitts. Dennoch findet auch die GDS im Alltag vieler Studios ihre Anwendung, wenn auch mit sinkender Akzeptanz.
Mehr zu den Gagenlisten unter Wissenswertes.