Sprechergagen Verwertungen erweitern
Unbegrenzte Laufzeiten & Nachgagen in der Werbung
Unbegrenzte Laufzeiten - zeitlich und/oder territorial
Die etablierten Gagenlisten weisen auf eine Gagenoption hin, nach der der Werbetreibende Lizenzen für eine zeitlich und/oder eine räumlich unbegrenzte Nutzung EINES Motivs oder Pakets erwerben kann.
Unbegrenzte Lizenzen
Umfang | Verwertungsraum | Verwertungsdauer | Gage |
---|---|---|---|
Zeitlich unbegrenzt | begrenzt | unbegrenzt | 3-facher Einzelpreis |
Räumlich unbegrenzt | unbegrenzt | begrenzt | 4-facher Einzelpreis |
Medial unbegrenzt | begrenzt | begrenzt | 4-facher Einzelpreis |
Zeitlich & räumlich unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt | 12-facher Einzelpreis |
... |
Bereits erworbene Nutzungsrechte an einem Motiv werden beim späteren Erwerb unbegrenzter Nutzungen nicht angerechnet.
Ein vollumfänglicher Erwerb aller Rechte an einer Sprachaufnahme zur Herstellung einer unbegrenzten Anzahl an Motiven mit jeweils unbegrenzten Verwertungslizenzen ist in der Werbung nicht üblich. (Siehe unseren Artikel zum Rechteerwerb unter Wissenswertes)
Eine einfach Beispielrechnung zur Veranschaulichung
- 1 Motiv / TV / national / 1 Jahr → 700 Euro
- 1 Motiv / TV / national / zeitlich unbeschränkt → 3x 700 Euro = 2.100 Euro
- 1 Motiv / TV / räumlich unbegrenzt / 1 Jahr → 4x 700 Euro = 2.800 Euro
- 1 Motiv / TV / räumlich & zeitlich unbeschränkt → 12x 700 Euro = 8.400 Euro
Nachgagen
Folgender Modus für die Berechnung von Nachgagen wird von den etablierten Gagenlisten aufgeführt und findet so in der Praxis seine Anwendung.
Nachgagen pro Motiv
zur Nutzung der Sprache für | Höhe der Nachgage |
---|---|
Ein weiteres Jahr (Folgejahr) | 100% des Originalpreises |
Ein weiteres Territorium (z.B. Österreich oder Schweiz) | 100% des Originalpreises |
Ein weiteres Medium (z.B. Internet, TV ...) | 100% des Originalpreises |
Eine weiteres Motiv (z.B. Cutdown, Textvariante...) | 100% des Originalpreises |
Nach diesem Prinzip können Nachgagen auch auf Verwertungspakete bzw. Bundles angewendet werden.
Wer muss wann eine Nachgage zahlen?
Jede Gage, die der Werbetreibende nachträglich von der Sprecherin oder dem Sprecher erwirbt, um damit weitere benötigte Nutzungsrechte zu erhalten, wird als 'Nachgage' bezeichnet. Eine Nachgage muss also immer angesetzt werden, wenn die Nutzung einer Aufnahme umfangreicher stattfinden soll als bislang lizensiert.
In der sehr dynamischen Werbewelt ist vorab fast niemals genau abzusehen, wie umfangreich ein produzierter Werbespot tatsächlich eingesetzt werden soll. So ist es gängige Praxis, dass zusätzlich benötigte Nutzungslizenzen nachträglich nachlizensiert werden. Dieser Modus ermöglicht es dem Auftraggeber, immer nur die Lizenzen zu erwerben und bezahlen, die er tatsächlich benötigt.
Und...
- Die zitierten Preisempfehlungen decken die reinen Sprechergagen ab (in netto).
- Studiokosten müssen zusätzlich kalkuliert werden.