Sprechergagen Redaktionelle Inhalte
Dokumentarfilme, Reportagen, Infotainment & Co.
Dieser Punkt umfasst das Sprechen redaktioneller Formate wie:
- Dokumentarfilme
- Reportagen
- Beiträge für Magazinsendungen
- Factual-Formate
- Infotainment
- Dokutainment ...
Die VDS-Gagenliste empfiehlt, das Sprechen für diese Formate auf folgenden Überlegungen zu kalkulieren:
Redaktionelle Inhalte
Was | Spanne von Mindestgagen |
---|---|
Kommentar-Stimme (Off-, Erzählerstimme) | 10 bis 18 Euro pro Netto-Sendeminute |
Overvoice-Stimmen | 50% bis 100% der Kommentar-Sprechergage |
Mindestgage pro Sprecher pro Sendung | 150 Euro |
Der Begriff ′Netto-Sendeminute′ definiert die Länge einer Sendung abzüglich der darin geschalteten Werbeblöcke, Station-IDs oder sonstiger sendungsfremder Teile.
Die VDS-Gagenliste spricht bewusst von einer 'Spanne von Mindestgagen', da sich nicht wenige Sprecher:innen darüber hinaus anbieten.
Kommentar oder Overvoice
Beim Sprechen klassischer Dokumentarfilme ist zwischen Kommentar- und Overvoice-Stimmen zu unterscheiden. Üblicherweise gibt es pro Sendung eine Kommentar-Stimme (auch Off-Stimme oder Erzähler genannt), die durch die Produktion führt; und mehrere OverVoice Stimmen, die die übersetzten Stimmen diverser O-Ton-Geber einsprechen.
Da Kommentar-Sprecher:innen meistens den höchsten Sprachanteil lieferen und die Produktion maßgeblich prägen, sollten sie am höchsten honoriert werden. Die Gage der OverVoice-Sprecher:innen sollte sich am Umfang der Kommentar-Stimmen-Gage orientieren, nicht aber unter 50% dieser liegen.
Bei der Berechnung der Gagenhöhe gilt sowohl für Kommentar- sowie Overvoice-Sprecher:innen eine Mindestbetrag von 150 Euro pro Sendung bzw. Folge, der (im Sinne einer Grundgage) nicht unterschritten werden sollte.
Gagenbeeinflussende Faktoren
Folgende Faktoren sollten innerhalb der Preisspanne bei der Ermittlung der Sprechergage berücksichtigt werden:
- Einzelstück oder regelmäßige Aufträge
(Mindestgarantien rechtfertigen einen günstigerer Minutenpreis - Umfang der Produktion
(Längere Sendungen können pro Minute etwas günstiger angesetzt werden) - Produktion für Sparten- oder Hauptsender
- Produktion für PrimeTime- oder Neben-Slot
- Überdurchschnittlich umfangreiche Auswertungskonzepte der Sendung
Sonderfall: Stundenpauschale bei hohem Auftragsvolumen
Es gibt Studios, die darauf spezialisiert sind, ausländische Reportagen und Doku-Serien in hoher Anzahl für deutsche Spartensender zu lokalisieren. In diesen Studios hat sich für die Kalkulation von Overvoice-Sprecher:innen eine alternative Abrechnungsmethode nach Stundenpauschalen etabliert. Dieser Abrechnungsmodus muss als Sonderfall betrachtet werden und rechtfertigt sich aus Sprecher:innen-Sicht ausschließlich über den Gedanken des hohen Auftragsvolumens.
Die VDS-Gagenliste führt Faktoren auf, die als Bedingung für diesen Sonderfall zutreffen müssen:
- nur OverVoices (kein Kommentar)
- gebündelt einzusprechen in einer Session
- zur ausschließlichen Nutzung in Spartensendern
- für eine oder mehrere sporadisch auftretende Figuren evtl. für mehrere Sendungen
- bei insgesamt gesteigertem Auftragsvolumen
In diesem Fall empfiehlt die VDS-Gagenliste eine Stundenpauschale anzusetzen in Höhe von:
Mindestens 180 Euro (pro angebrochener Stunde).