Sprechergagen Telefonansage
Anrufbeantworter, Warteschleife & Co.
Es wird üblicherweise unterscheiden, ob reine Telefon-Ansagetexte, wie Begrüßungen, Menüführungen, Kundenabfragen etc. kalkuliert werden sollen, oder werbliche Inhalte in Telefonanlagen, wie Telefon-Werbespots, Telefonpromotion, Gewinnspiele etc.
Die Gagenlisten GDS & VDS-Gagenliste benennen folgenden Berechungsmodus:
Telefonansagen - nicht werblich
Umfang | Verwertungsraum | Verwertungsdauer | Gage |
---|---|---|---|
Bis zu 3 Module (Grundgage) | 1 Telefonanlage | zeitlich unbegrenzt | 250 Euro |
je weiteres Modul | 1 Telefonanlage | zeitlich unbegrenzt | 50 Euro |
Jedes einzelne Modul (z.B. Begrüßung, Warten, Abfrage...) ist auf eine Maximallänge von 30 Sekunden begrenzt. Das sind etwa 450 Zeichen.
Telefonansagen - werblich
Umfang | Verwertungsraum | Verwertungsdauer | Gage |
---|---|---|---|
1 werbliches Modul / Motiv | 1 Telefonanlage | bis zu 1 Jahr | 250 Euro |
Wann ist eine Ansage werblich?
Die Grenzen zwischen werblichen und nicht-werblichen Inhalten in Telefonanlagen sind nicht immer eindeutig, handelt es sich doch oft um Telefonanlagen größerer Firmen, die auch über das Telefon zu Produkten beraten und diese schon in ihrer Menüführung abfragen.
Es handelt sich eindeutig um Werbung, wenn...
- ein als Werbespot ausproduzierter Inhalt in einer Warteschleife eingespielt wird
- ein spezifisches Produkt promotet wird, für das der Anrufer möglicherweise nicht direkt angerufen hat
- ein Produkt durch einen "Call To Action" ("Sprechen Sie unseren Berater darauf an!") gepushed wird.
In nicht eindeutigen Fällen wird dringend empfohlen, dass die Auftraggeber- und die Sprecher-Seite vorab die Inhalte kalkulatorisch gemeinsam bewerten.