Sprechergagen Synchronisation

Synchronschauspiel für Filme und Serien

Die klassische Synchrongage setzt sich aus einer Grundgage und (meist mehreren) Takegagen zusammen. Die Grundgage hat den Effekt eines Mindestverdienstes. Sie wird pro Session je Produktion einmal angesetzt. Die Takegage wird pro eingesprochenem Take berechnet.

Eine allgemeingültige und von allen anerkannte Gagenliste für Synchronsprecher:innen gibt es nicht. Die folgenden Gagenhöhen bilden die aktuellen Marktrealitäten ab.


Sprechergagen für Synchronschauspiel

Region Grundgage Takegage
alle Standorte 80,00 Euro 4,00 Euro


Rechenbeispiel

Eine Sprecherin synchronisiert in einer Session 58 Takes für einen Spielfilm. Sie berechnet:
80 Euro Grundgage (einmalig je Session je Produktion)
plus 58 Takes zu je 4 Euro = 232 Euro
GESAMT = 312 Euro

Welche Nutzungsrechte sind mit der Synchrongage abgedeckt?

Mit Zahlung der Gesamtgage sind in der Regel alle Verwertungsrechte zur Nutzung der Sprachaufnahmen im Rahmen der Auswertung der jeweiligen Produktion abgegolten.

Davon ausgenommen ist jedoch zum einen eine Nutzung der Aufnahmen für Werbemaßnahmen (z.B. Werbespot, Werbetrailer). Für eine solche Nutzung sollte die Sprecherin zusätzlich mit klassischen Werbegagen vergütet werden.

Ebenfalls ausgenommen, bzw. klar untersagt werden, sollte eine Freigabe der Sprache für eine KI-Nutzung, was aktuell einen größeren Streitpunkt darstellt. Siehe folgender Punkt.

Streitfrage: KI-Nutzung der Sprache

In allen Marktsegmenten, vor allem aber im Games-, und Synchronbereich, stellt aktuell (2024/2025) die Frage der zusätzlichen Nutzung der aufgenommenen Sprache für KI-Anwendungen einen Streitpunkt zwischen Sprecher:innen und Auftraggebern dar. Hierbei sitzen die Tonstudios mitunter zwischen Stühlen.

Das Interesse der Sprecher:innen ist es, eine zusätzliche Nutzung der aufgenommenen Sprache für KI-Anwendungen klar und juristisch sauber auszuschließen, um somit den mit der KI-Technik verbundenen erheblichen Risiken zu begegnen.

Einige Auftraggeber sind zu diesem Ausschluss aktuell nicht bereit oder bieten alternative KI-Ausschlussklauseln an, die juristisch in wichtigen Details (z.B. Neural Learning) nicht immer wasserdicht sind und somit keinen echten Schutz für Sprecher:innen bieten.

Aus diesem Grund weigern sich aktuell viele renommierte Sprecher:innen, Rechteabtretungen zu unterschreiben und stehen somit für die Aufnahmen nicht mehr zur Verfügung. Das hat zur Folge, dass in diesen Bereichen vermehrt der Nachwuchs angefragt wird, in der Hoffnung, hier auf einen weniger kritischen Verhandlungspartner zu treffen.

Die Sprecher:innen-Gemeinschaft empfiehlt allen Kolleginnen, sich bezüglich KI-Nutzungen immer sehr sorgfältig abzusichern. Eine juristisch sauber ausgearbeitete KI-Rechte-Ausschlussklausel sowie der betreffende Vertragspassus sind auf den Seiten des VDS (Verband Deutscher Sprecher:innen) zu finden und sollten in seriösen Verträgen genau so im Wortlaut übernommen werden:
www.sprecherverband.de/ki-ausschluss-rechteuebertragungen

Unsere Seite zu Sprechergagen und KI gibt zudem umfangreiche Infos und Hintergründe zu dem Thema.

Ein Markt mit zögerlicher Gagenentwicklung

Bis in die Coronazeit hinein musste die Branche auf viele Jahrzehnte (sic!) unveränderter Synchrongagen blicken, was bei der mitunter hohen Inflation einen dramatischen Verfall des Gagenniveaus bedeutet. Umso erfreulicher ist es, dass längst überfällige Gagenentwicklungen aktuell stattfinden - wenn auch noch recht zögerlich. Selbstbewusst verhandelnde Sprecher:innen und der derzeit hohe Bedarf an Synchronstimmen ermöglichen diese Tendenz.

Wo vor fünf Jahren noch Synchrongagen von 60/3,50 (Grundgage/Takegage in Euro) als solide Vergütung akzeptiert wurden - in unterschiedlichen Regionen leicht abweichend - kann mittlerweile (Stand 2024) in allen Regionen Deutschlands eine Synchrongagenhöhe von 80/4 (Grundgage/Takegage in Euro) als neuer Standard gesehen werden.

Gleichzeitig kündigen viele Synchronsprecher:innen an, ihre Gagen über die kommenden Jahre auch weiterhin sukzessive anzupassen und somit die überfällige Korrektur nachzuholen um den Markt dadurch zu gesunden.

Gut zu wissen

  • Ein Take hat eine Länge von bis zu 15 Worten, kann aber auch nur ein Atmer oder ein Laut sein.
  • Die 'Grundgage' wird mitunter fälschlicherweise auch 'Kommgage' genannt. Da Synchronsprecher:innen bei einem Studiobesuch, bei dem sie in einer Session für mehrere Produktionen sprechen, allerdings immer auch mehrere Grundgagen ansetzen, ist der Begriff 'Kommgage' irreführend.
  • Im April 2016 hat das Bundessozialgericht die Synchronsprechertätigkeit als nicht selbstständig sondern abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig eingestuft.