Sprechergagen Synchronisation

Synchronschauspiel für Filme und Serien

Die klassische Synchrongage setzt sich aus einer Grundgage und (meist mehreren) Takegagen zusammen. Die Grundgage hat den Effekt eines Mindestverdienstes. Sie wird pro Session je Produktion einmal angesetzt. Die Takegage wird pro eingesprochenem Take berechnet.

Eine allgemeingültige und von allen anerkannte Gagenliste für Synchronsprecher:innen gibt es nicht. Die folgenden Gagenhöhen bilden die aktuellen Marktrealitäten ab.


Sprechergagen für Synchronschauspiel

Region Grundgage Takegage
alle Standorte 80,00 Euro 4,00 Euro


Rechenbeispiel

Eine Sprecherin synchronisiert in einer Session 58 Takes für einen Spielfilm. Sie berechnet:
80 Euro Grundgage (einmalig je Session je Produktion)
plus 58 Takes zu je 4 Euro = 232 Euro
GESAMT = 312 Euro

Welche Nutzungsrechte sind mit der Gage abgedeckt?

Mit Zahlung der Gesamtgage sind in der Regel alle Verwertungsrechte abgegolten.

Nicht selbstverständlich ist jedoch eine Nutzung der Synchronaufnahmen für Werbezwecke rund um die Produktion. Diese sollte bei Bedarf als Sondernutzung zwischen Studio und Sprecher:in geklärt werden.

Explizit ausgeschlossen wird aktuell aber vor allem eine Nutzung der aufgenommenen Sprache für KI-Anwendungen. Ist ein Synchronstudio zu diesem Ausschluss nicht bereit, weigern sich viele Synchronsprecher:innen, Rechteabtretungen zu unterschreiben und sich für die Aufnahmen zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zu dem KI-Rechte-Ausschluss sowie der betreffende Vertragspassus sind auf den Seiten des VDS (Verband Deutscher Sprecher:innen) zu finden
www.sprecherverband.de/ki-ausschluss-rechteuebertragungen

Ein Markt mit zögerlicher Gagenentwicklung

Bis in die Coronazeit hinein musste die Branche auf viele Jahrzehnte (sic!) unveränderter Synchrongagen blicken, was bei der mitunter hohen Inflation einen dramatischen Verfall des Gagenniveaus bedeutet. Umso erfreulicher ist es, dass längst überfällige Gagenentwicklungen aktuell stattfinden - wenn auch noch recht zögerlich. Selbstbewusst verhandelnde Sprecher:innen und der derzeit hohe Bedarf an Synchronstimmen ermöglichen diese Tendenz.

Wo vor fünf Jahren noch Synchrongagen von 60/3,50 (Grundgage/Takegage in Euro) als solide Vergütung akzeptiert wurden - in unterschiedlichen Regionen leicht abweichend - kann mittlerweile (Stand 2024) in allen Regionen Deutschlands eine Synchrongagenhöhe von 80/4 (Grundgage/Takegage in Euro) als neuer Standard gesehen werden.

Gleichzeitig kündigen viele Synchronsprecher:innen an, ihre Gagen über die kommenden Jahre auch weiterhin sukzessive anzupassen und somit die überfällige Korrektur nachzuholen um den Markt dadurch zu gesunden.

Gut zu wissen

  • Ein Take hat eine Länge von bis zu 15 Worten, kann aber auch nur ein Atmer oder ein Laut sein.
  • Die 'Grundgage' wird mitunter fälschlicherweise auch 'Kommgage' genannt. Da Synchronsprecher:innen bei einem Studiobesuch, bei dem sie in einer Session für mehrere Produktionen sprechen, allerdings immer auch mehrere Grundgagen ansetzen, ist der Begriff 'Kommgage' irreführend.
  • Im April 2016 hat das Bundessozialgericht die Synchronsprechertätigkeit als nicht selbstständig sondern abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig eingestuft.