Begriffserklärungen
Begriffe rund um das professionelle Sprechen
Die gemeinsame Sprache
Jede Branche hat ihre eigene Sprache - erst recht die Sprecherwelt.
Damit alle auch im Detail das gleiche meinen, wenn sie die gleichen Worte benutzen, macht es Sinn, sich auf konkrete Definitionen berufen zu können. In Gagenverhandlungen kann mitunter ein einzelnes Wort einen großen Unterschied machen.
Im Folgenden erklären wir die wichtigsten Begriffe aus der Sprecherwelt. Zusätzlich haben wir am Ende dieser Seite externe teilweise sehr gut gepflegte Online-Glossare verlinkt, die umfangreiche weitere Definitionen bieten.
Begriffserklärungen auf sprecherpreise.de
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ARCHIVGAGE
Eine Archivgage klärt die Lizenzen, die benötigt werden, wenn vorab erworbene Lizenzen auslaufen, eine Produktion aber noch in Archiven (z.B. dem Internet) öffentlich abrufbar bleiben soll.
Ein gängiges Beispiel ist ein Internet Werbespot, der vom Auftraggeber für ein Jahr als Paid Media Spot lizensiert wurde. Nach Ablauf dieses Jahres muss der Auftraggeber den Spot aus all seinen Internetkanälen entfernen, da er keine Rechte für eine weitere Nutzung mehr besitzt. Will er den Spot aber beispielsweise in seinem Youtubekanal abrufbar lassen, muss er hierfür die entsprechenden Lizenzen erwerben. In diesem Fall benötigt er die Internet-Spot Unpaid Media Lizenzen, die ihm erlauben, den Spot zeitlich unbegrenzt in seinem Youtube-Kanal zu belassen. In diesem Fall spricht man von einer Archivgage.
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Cut-Down
Bei einem Cut-Down (wörtlich übersetzt "herunter geschnitten") handelt es sich um die gekürzte Version eines bestehenden Werbe-Motivs. Das ursprüngliche Motiv wird dabei als Hauptmotiv bezeichnet. Der Cut-Down kann sich aller Elemente des Hauptmotivs bedienen, aber streng genommen keine neuen hinzufügen. Nach dieser Logik werden für einen Cut-Down auch keine neuen Sprachaufnahmen hergestellt.
Ein Cut-Down wird nach den gängigen Gagenlisten immer als ein vollwertiges Motiv kalkuliert und hat somit auch eigene klar definierte (räumlich, zeitlich, medial) Verwertungsrechte. In den Verwertungspaketen der GDS werden meist ein Hauptmotiv und bis zu 3 dazugehörige Cutdowns pauschal und rabattiert zusammengefasst.
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LAYOUT
Man spricht von Layout, wenn ein Motiv hergestellt wird, zu dem keine öffentlichen Nutzungrechte veräußert werden. In dem Fall wird für das Sprechen des Layouts eine Layoutgage angesetzt. Sollte eine als Layout abgegoltene Sprachaufnahme doch öffentlich genutzt werden, müssen die dafür benötigen Rechte vorab erworben werden. In dem Fall kann die bereits gezahlte Layoutgage einmalig angerechnet werden.
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MOTIV
Jede Text- Ton- oder Bildfassung eines Spots oder eines Films wird in der Sprecherwelt als "Motiv" bezeichnet.
Vor allem bei Werbeproduktionen werden Sprecher:innen in der Regel pro gesprochenem oder ausgewertetem Motiv vergütet.
Auch wenn ein eingesprochenes Motiv nicht ausproduziert oder veröffentlicht wird, muss Sprecher:in dafür honoriert werden. Motive ohne öffentliche Verwertungslizenzen werden mit einer Layoutgage honoriert.
Wenn ein bereits veröffentlichter Spot oder Film nachträglich (z.B. durch einen neuen Sprechertext, neue Musik, einen neuen Off, neue Bilder, neue Einblendungen, neuer Schnitt, Kürzungen etc.) geändert wird, entsteht dadurch immer automatisch ein neues Motiv, mit eigenständigen zusätzlich zu kalkulierenden Verwertungslizenzen; auch wenn die Sprecherin oder der Sprecher dafür keine neuen Sprachaufnahmen herstellen mussten.
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Paid Media - Unpaid Media
Synonym zu den Begriffen ′Paid Media′ und ′Unpaid Media′ werden auch häufig die Begriffspaare ′aktiv′ und ′passiv′ oder ′geschaltet′ und ′nicht-geschaltet′ genutzt.
Für die Gagenkalkulation macht die Frage, ob eine Paid Media- oder eine Unpaid Media-Auswertung stattfindet, einen entscheidenden Unterschied und sollte mit der vereinbarten Gage immer explizit geklärt werden. Paid-Media Auswertung werden immer nach Werbegagen kalkuliert. Da Unpaid Media Auswertungen hingegen meist deutlich geringere View-Zahlen bekommen, werden sie in der Regel nicht nach den Werbe-, sondern nach den günstigeren Imagefilmgagen kalkuliert.
Paid Media
Man spricht von ′PAID MEDIA′, weil der Werbetreibende üblicherseise Geld investieren muss, um seine Inhalte werbestrategisch derart einzusetzen, dass sie dem User aktiv (und meistens unaufgefordert) angezeigt werden. Beispiele sind vorgeschaltete Werbespots vor YouTube-Videos, gesponserte Instastories, POS-Auswertungen oder ähnliches (also Pre-, Mid-, Post-Roll, Embed, Broadcast etc.).
Darüber hinaus werden auch Inhalte, die auf promoteten Webseiten, prominenten Landingpages beziehungsweise überdurchschnittlich stark frequentierten ′Owned-Media′-Kanälen abliegen, als Paid Media Auswertungen angesehen.
Die Option, Inhalte heutzutage durch Micro-Targeting den betreffenden Zielgruppen ohne große Streueverluste direkt und gezielt anzuzeigen, macht Internet Paid Media Inhalte mittlerweile zu einem der wirkungsvollsten Werbemittel. Paid-Media-Inhalte werden sowohl zeitlich als auch territorial gezielt geschaltet, so dass sie pro Land und pro Jahr honoriert werden.
Unpaid Media
′UNPAID MEDIA′ beschreibt hingegen Inhalte im Netz, die auf kostenlosen Vertriebskanälen (z.B. der eigenen nicht explizit promoteten Webseite oder dem eigenen Youtube-Kanal...) abliegen und vom User selbständig gefunden und geklickt werden müssen, damit dieser sie zu sehen bekommt.
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SESSION FEE
Bei der Session Fee handelt es sich um einen Sonderfall, bei der eine Sprecherin oder ein Sprecher in der Werbung ausschließlich die Arbeitszeit im Studio nach einer Stundenpauschale abrechnet (Details siehe 'Werbung nicht öffentlich').
Üblicherweise rechnen Werbesprecher:innen nicht ihre Studiozeit, sondern die Anzahl der gesprochenen Motive und Textvarianten sowie die damit veräußerten Lizenzen ab. Auftraggeber wünschen aber mitunter den gestalterisch kreativen Input des Sprechers oder der Sprecherin bei der Erarbeitung einer Produktion. Da in so einem Fall streng genommen jede auszuprobierende Textvariante ein abzurechnendes Motiv darstellt, hat sich die Auftraggeberseite (Agenturen, Studios etc) einen Abrechnungsmodus gewünscht, nachdem diese kreativ-spielerische Arbeit ohne eine Kostenexplosion möglich ist. Daraus hat sich die sogenannte 'Session Fee' entwickelt.
Mit dem Stundensatz der Session Fee werden allerdings keine öffentlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen abgegolten. Will der Auftraggeber die Aufnahmen nachträglich nutzen, muss er die dafür benötigten Lizenzen zusätzlich erwerben. In diesem Fall kann ein Teil der bereits gezahlten Session Fee Gage einmalig angerechnet werden (siehe Werbung nicht öffentlich).
Da es sich bei der Abrechnung nach der Session Fee um einen Sonderfall handelt, muss diese vorab beim Sprecher oder bei der Sprecherin angefragt werden. Wird dieser Abrechnungsmodus nicht vorab klar vereinbart, gilt eine Abrechnung nach einzelnen Motiven.
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VERWERTUNGSRÄUME
Die Gagenlisten unterscheiden, in welchem räumlichen Gebiet (Territorium) eine Produktion genutzt wird. Dabei wird unterschieden zwischen national, regional und lokal.
Im Glossar des VDS werden die Verwertungsräume genau erklärt: