Wie berechnet man Sprechergagen?
Das Gagenprinzip
Sprechergagen berechnen sich grundsätzlich auf Basis der Frage, wie die Sprachaufnahmen genutzt werden sollen.
Sprecher:innen verkaufen weder die eigentliche Sprachaufnahme – wie ein Produkt, dass den Besitzer wechseln kann – noch ihre Arbeitszeit im Studio. Sprecher:innen verkaufen fast immer klar definierte Lizenzen (Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte) für die Nutzung der aufgenommenen Stimme (siehe auch unseren Artikel zum Rechteerwerb.)
Somit sind die wichtigsten Fragen bei der Berechnung von Sprechergagen:
- WAS soll gesprochen werden (z.B. Werbung, Imagefilm, Hörbuch...)?
- WIE VIELE MOTIVE (Versionen) sollen aus der Sprache hergestellt werden?
- IN WELCHEN MEDIEN sollen die Aufnahmen verwendet werden (z.B. Internet, TV, Radio, Präsentation...)?
- IN WELCHEM TERRITORIUM soll die Aufnahme verwendet werden (z.B. regional, national, deutschsprachiger Raum...)?
- WIE LANGE soll die Aufnahme verwendet werden (z.B. 1 Jahr, unbegrenzt...)?
Wenn all diese Fragen beantwortet sind, werden die Einzelgagen der jeweiligen Nutzungen wie ein Baukastenprinzip zu dem gewünschten Gesamtumfang addiert. Alternativ zu den Einzelgagen führen die Gagenlisten auch Verwertungspakete auf, die gängige Verwertungskombinationen vergünstigt anbieten.
Steht zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht genau fest, in welchem Umfang eine Aufnahme final genutzt werden soll, was vor allem bei komplexeren Werbekampagnen häufig vorkommt, wird pro eingesprochenem Motiv eine sogenannte 'Layoutgage' angesetzt. Damit werden fürs erste keine Nutzungslizenzen veräußert. Bei Bedarf müssen diese nachträglich im benötigen Umfang erworben werden, wobei die bereits gezahlten Layoutgagen angerechnet werden können.
Der Auftraggeber steht dabei in der Pflicht, die benötigten Rechte vor der Nutzung unaufgefordert von der Sprecherin oder dem Sprecher zu erwerben. Das gleiche gilt, sollte eine Aufnahme nachträglich umfangreicher ausgewertet werden, als ursprünglich vereinbart und vergütet. Auf diese Weise haben Auftraggeber immer die Option, bereits vergütete Verwertungen auch nachträglich sukzessive erweitern.