Begriffserklärungen

Begriffe rund um das professionelle Sprechen

Die gemeinsame Sprache

Jede Branche hat ihre eigene Sprache - erst recht die Sprecherwelt.

Damit alle auch im Detail das gleiche meinen, wenn sie die gleichen Worte benutzen, macht es Sinn, sich auf konkrete Definitionen berufen zu können. In Gagenverhandlungen kann mitunter ein einzelnes Wort einen großen Unterschied machen.

Im Folgenden erklären wir die wichtigsten Begriffe aus der Sprecherwelt. Zusätzlich haben wir am Ende dieser Seite externe teilweise sehr gut gepflegte Online-Glossare verlinkt, die umfangreiche weitere Definitionen bieten.

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ARCHIVGAGE

Eine Archivgage klärt die Lizenzen, die benötigt werden, wenn vorab erworbene Lizenzen auslaufen, eine Produktion aber noch in Archiven (z.B. dem Internet) öffentlich abrufbar bleiben soll.

Ein gängiges Beispiel ist ein Internet Werbespot, der vom Auftraggeber für ein Jahr als Paid Media Spot lizensiert wurde. Nach Ablauf dieses Jahres muss der Auftraggeber den Spot aus all seinen Internetkanälen entfernen, da er keine Rechte für eine weitere Nutzung mehr besitzt. Will er den Spot aber beispielsweise in seinem Youtubekanal abrufbar lassen, muss er hierfür die entsprechenden Lizenzen erwerben. In diesem Fall benötigt er die Internet-Spot Unpaid Media Lizenzen, die ihm erlauben, den Spot zeitlich unbegrenzt in seinem Youtube-Kanal zu belassen. In diesem Fall spricht man von einer Archivgage.

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Cut-Down

Bei einem Cut-Down (wörtlich übersetzt "herunter geschnitten") handelt es sich um die gekürzte Version eines bestehenden Werbe-Motivs. Das ursprüngliche Motiv wird dabei als Hauptmotiv bezeichnet. Der Cut-Down kann sich aller Elemente des Hauptmotivs bedienen, aber streng genommen keine neuen hinzufügen. Nach dieser Logik werden für einen Cut-Down auch keine neuen Sprachaufnahmen hergestellt.

Ein Cut-Down wird nach den gängigen Gagenlisten immer als ein vollwertiges Motiv kalkuliert und hat somit auch eigene klar definierte (räumlich, zeitlich, medial) Verwertungsrechte. In den Verwertungspaketen der GDS werden meist ein Hauptmotiv und bis zu 3 dazugehörige Cutdowns pauschal und rabattiert zusammengefasst.

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LAYOUT

Man spricht von Layout, wenn ein Motiv hergestellt wird, zu dem keine öffentlichen Nutzungrechte veräußert werden. In dem Fall wird für das Sprechen des Layouts eine Layoutgage angesetzt. Sollte eine als Layout abgegoltene Sprachaufnahme doch öffentlich genutzt werden, müssen die dafür benötigen Rechte vorab erworben werden. In dem Fall kann die bereits gezahlte Layoutgage einmalig angerechnet werden.

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MOTIV

Jede Text- Ton- oder Bildfassung eines Spots oder eines Films wird in der Sprecherwelt als "Motiv" bezeichnet.

Vor allem bei Werbeproduktionen werden Sprecher:innen in der Regel pro gesprochenem oder ausgewertetem Motiv vergütet.

Auch wenn ein eingesprochenes Motiv nicht ausproduziert oder veröffentlicht wird, muss Sprecher:in dafür honoriert werden. Motive ohne öffentliche Verwertungslizenzen werden mit einer Layoutgage honoriert.

Wenn ein bereits veröffentlichter Spot oder Film nachträglich (z.B. durch einen neuen Sprechertext, neue Musik, einen neuen Off, neue Bilder, neue Einblendungen, neuer Schnitt, Kürzungen etc.) geändert wird, entsteht dadurch immer automatisch ein neues Motiv, mit eigenständigen zusätzlich zu kalkulierenden Verwertungslizenzen; auch wenn die Sprecherin oder der Sprecher dafür keine neuen Sprachaufnahmen herstellen mussten.

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SESSION FEE

Bei der Session Fee handelt es sich um einen Sonderfall, bei der eine Sprecherin oder ein Sprecher in der Werbung ausschließlich die Arbeitszeit im Studio nach einer Stundenpauschale abrechnet (Details siehe 'Werbung nicht öffentlich').

Üblicherweise rechnen Werbesprecher:innen nicht ihre Studiozeit, sondern die Anzahl der gesprochenen Motive und Textvarianten sowie die damit veräußerten Lizenzen ab. Auftraggeber wünschen aber mitunter den gestalterisch kreativen Input des Sprechers oder der Sprecherin bei der Erarbeitung einer Produktion. Da in so einem Fall streng genommen jede auszuprobierende Textvariante ein abzurechnendes Motiv darstellt, hat sich die Auftraggeberseite (Agenturen, Studios etc) einen Abrechnungsmodus gewünscht, nachdem diese kreativ-spielerische Arbeit ohne eine Kostenexplosion möglich ist. Daraus hat sich die sogenannte 'Session Fee' entwickelt.

Mit dem Stundensatz der Session Fee werden allerdings keine öffentlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen abgegolten. Will der Auftraggeber die Aufnahmen nachträglich nutzen, muss er die dafür benötigten Lizenzen zusätzlich erwerben. In diesem Fall kann ein Teil der bereits gezahlten Session Fee Gage einmalig angerechnet werden (siehe Werbung nicht öffentlich).

Da es sich bei der Abrechnung nach der Session Fee um einen Sonderfall handelt, muss diese vorab beim Sprecher oder bei der Sprecherin angefragt werden. Wird dieser Abrechnungsmodus nicht vorab klar vereinbart, gilt eine Abrechnung nach einzelnen Motiven.

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VERWERTUNGSRÄUME

Die Gagenlisten unterscheiden, in welchem räumlichen Gebiet (Territorium) eine Produktion genutzt wird. Dabei wird unterschieden zwischen national, regional und lokal.

Im Glossar des VDS werden die Verwertungsräume genau erklärt:

Externe Glossare

Folgende Online-Glossare liefern weitere Begriffsdefinitionen aus der Sprecherwelt:


Der König unter den Branchen-Glossaren für Sprecher:innen

Die Begriffserklärunge der GDS

Die Honorarliste des Schweizer Sprecherverbands
erklärt auf den PDF-Seiten 1 und 2 Sprecher-Begriffe.

Die Honorarliste des österreichischen Sprecherverbands
erklärt auf der PDF Seite 1 ein paar Begriffe.

Netzfundstück 'Werbelexikon'
der Regensburger Agentur 'Janda Roscha'

Netzfundstück 'Das Lexikon der Filmbegriffe'
auf den Servern der Uni-Kiel